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Bürgerbeteiligung zu städtischen Planungen

 

Bekanntmachung der Stadt Neustrelitz

Lärmaktionsplanung 2024 nach § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Entsprechend den Vorgaben der europäischen Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) wurden vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) ) im Rahmen der vierten Stufe der Lärmminderungsplanung Lärmkarten für Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr aufgestellt. Dies betrifft auf dem Territorium der Stadt Neustrelitz den nördlichen Abschnitt der B 96 ab Abzweig Kirschenallee.

Bei den laut diesen Unterlagen in diesem Bereich Betroffenen handelt es sich um Personen, die im Gewerbepark Ost wohnen. Dieser Bereich ist im dafür geltenden Bebauungsplan Nr. 1/91 als Industriegebiet festgesetzt. Die Wohnnutzung darf demzufolge dort lediglich ausnahmsweise (begrenzt auf Aufsichts-/ Bereitschaftspersonen bzw. Betriebsinhaber/-leiter) unter Akzeptanz des für das Gebiet zulässigen Lärmpegels erfolgen. Somit handelt es sich hier nicht um ein Wohnen, welches hinsichtlich der Lärmwerte einen mit einer Wohnung in Wohn- oder Mischgebieten vergleichbaren Schutzanspruch besitzt. Unabhängig davon kann angesichts der ermittelten Immissionswerte hier nicht von einer unvertretbaren Lärmbelästigung in Form erheblicher Konflikte und einer hohen Lärmbetroffenheit ausgegangen werden. Demzufolge wird seitens der Stadt Neustrelitz die Erarbeitung eines Lärmaktionsplans hierfür als nicht erforderlich eingeschätzt.

Die Lärmkarten und die Tabellen zu den Betroffenheiten sowie weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie sind in der Zeit vom 08.04. bis 05.05.2024 abrufbar. Zudem besteht in diesem Zeitraum die Möglichkeit, im Amt für Stadtplanung und Grundstückentwicklung, Markt 1, während der Dienstzeiten hierüber Auskunft zu erhalten und sich hierzu entweder mündlich oder schriftlich (vorzugweise per E-Mail an stadtplanung@neustrelitz.de) zu äußern. 
Grund
Bürgermeister

Anhang_Betroffenheiten

Anhang_Lden_HVS

Anhang_Lnight_HVS


Bericht_Neustrelitz

 

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Gestaltungskonzept Katersteig 

Die Stadt Neustrelitz plant die Umgestaltung der Freiflächen zwischen dem Katersteig, der Töpferstraße und der Tiergartenstraße. Die dazu erarbeitete Entwurfsplanung kann in der Zeit vom 09.04.2024 bis zum 08.05.2024 hier sowie im Foyer des Rathauses eingesehen werden. In diesem Zeitraum können Meinungen zu dieser Planung geäußert sowie Hinweise und Anregungen insbesondere auch zu einem am Katersteig geplanten Aufenthaltspunkt für Jugendliche vorgebracht werden. Dies kann entweder per Post an Residenzstadt Neustrelitz, Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung, Markt 1, 17235 Neustrelitz, per E-Mail an stadtplanung@neustrelitz.de oder telefonisch unter 03981 4534-317 erfolgen.

 

Gestaltungsplan Katersteig 

Erläuterungsbericht Katersteig

Präsentation Katersteig