Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 77/23 „Feuerwehrgerätehaus Strelitz-Alt“
Die Stadt Neustrelitz erarbeitet derzeit einen Bebauungsplan (B-Plan) für das von den Flurstücken 158/2 (tlw.), 159/2 und 160/2 (tlw.) der Flur 41 erfasste Gebiet südlich des Anschlussknotens (Kreisverkehr) Carl-Meier-Straße/ B 96, um Baurecht für ein Feuerwehrgerätehaus zu schaffen. Der Entwurf dieses B-Plans mit der Nummer 77/23 und der Bezeichnung „Feuerwehrgerätehaus Strelitz-Alt“ sowie die Begründung dazu werden in der Zeit vom 17.10.2025 bis einschließlich 17.11.2025 auf der Internetseite der Stadt unter www.neustrelitz.de („Bürgerbeteiligung zu städtischen Planungen“) sowie auf dem Bau- und Planungsportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de veröffentlicht. Zudem liegen die Entwürfe des B-Plans und dessen Begründung im vorgenannten Zeitraum in der Neustrelitzer Stadtverwaltung, Markt 1 (Rathaus) in 17235 Neustrelitz, im Foyer (Erdgeschoss) während folgender Dienstzeiten zur Einsicht in Papierform öffentlich aus: - Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils 7.15 – 16.00 Uhr, - Dienstag 7.15 – 17.30 Uhr und - Freitag 7.15 – 12.30 Uhr. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Satzungsentwurf elektronisch an stadtplanung@neustrelitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann dies auch postalisch an das Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung (Markt 1, 17235 Neustrelitz) oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung mündlich zur Niederschrift erfolgen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.