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Informationen zur E-Rechnung

Mit der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind alle Vertragspartner (sowohl öffentliche Vertragspartner als auch privatrechtliche Unternehmen) ab dem 01.04.2023 verpflichtet, Rechnungen für Lieferungen und Leistungen, unabhängig vom Auftragswert, in einem elektronischen Format auszustellen und zu empfangen. 
Eine elektronische Rechnung ermöglicht eine durchgehende maschinelle Übermittlung und Verarbeitung von Rechnungsinformationen von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung. Technisch gesehen, handelt es sich bei einer elektronischen Rechnung um einen Datensatz in einer standardisierten Struktur. 

Der Standard (XRechnung) ermöglicht den Empfang und die Weiterverarbeitung durch unterschiedliche Softwaresysteme und setzt die Rechnungsinformationen in einem XML-Datensatz technisch zusammen. Dabei erfolgt die Adressierung der XRechnung an den jeweiligen Empfänger über eine sogenannte Leitweg-Identifikationsnummer (kurz: Leitweg-ID), welche eindeutig einem Rechnungsempfänger zugeordnet ist und daher bei der Bundesdruckerei beantragt werden muss. Das setzt voraus, dass auch jeder Rechnungssteller, der seine Rechnungen im XFormat erzeugen und an öffentliche Auftraggeber versenden möchte, sich zuvor kostenlos bei der Bundesdruckerei angemeldet hat.

Leitweg-ID der Residenzstadt Neustrelitz: 13071110-K000-38

Link für die kostenlose Registrierung: https://xrechnung-bdr.de/ 

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite www.e-rechnung-bund.de.