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Sanierungsgebiet Strelitz-Alt

 

Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Strelitz-Alt“

Die von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 20.10.2022 mit Beschluss VO(S)/2022/779  beschlossene Durchführung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme in Strelitz-Alt ist abgeschlossen. Die vorbereitenden Untersuchungen sind gemäß § 141 (1) BauGB erforderlich, um eine Beurteilungsgrundlage über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Sanierungsmaßnahme im Stadtteil Strelitz-Alt schaffen zu können. In die Beurteilung der Sanierungsnotwendigkeit sind u. a. Hinweise und Anregungen der Eigentümerschaft sowie der Einwohner und Einwohnerinnen vor Ort eingeflossen. Dazu fanden eine Befragung der Eigentümerschaft, eine Informations- und Beteiligungsveranstaltung sowie eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Untersuchungsberichts statt. Den abschließenden Bericht der vorbereitenden Untersuchungen können Sie auf dieser Internetseite einsehen.

 

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Strelitz-Alt“

In ihrer Sitzung am 19.09.2024 hat die Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz mit dem Beschluss VO(S)/2024/008 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Strelitz-Alt“ beschlossen. Das insgesamt 70,2 ha große Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen umgestaltet und wesentlich aufgewertet werden. Die Sanierungsmaßnahme wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB durchgeführt. Auf die Genehmigungspflicht von Vorhaben und Rechtsvorgängen im Sanierungsgebiet gemäß §§ 144, 145 BauGB wird hingewiesen. Die Frist zur Durchführung der Maßnahme wurde auf 15 Jahre nach Rechtsverbindlichkeit der Sanierungssatzung festgelegt. Mit ihrer Bekanntmachung am 12.10.2024 ist die Sanierungssatzung rechtverbindlich geworden.

Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sowie der Durchführung vorbereitender Untersuchungen wurde die Grundlage geschaffen, um Fördermittel der Städtebauförderung von Bund und Land beantragen zu können. Diese sollen zusammen mit dem erforderlichen Eigenanteil der Stadt in Strelitz-Alt zum Einsatz kommen.

Die Satzung und insbesondere den Geltungsbereich des Sanierungsgebiets können Sie auf dieser Internetseite einsehen.

 

Rahmenplan

Im nächsten Schritt ist für das Sanierungsgebiet „Strelitz-Alt“ die Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans mit einem Maßnahmen- bzw. Durchführungskonzept vorgesehen, welcher die Sanierungsziele konkretisiert. Begleitet von einem Informations- und Beteiligungsprozess soll somit die planerische Grundlage der Sanierungsmaßnahmen in Strelitz-Alt geschaffen werden.

Informationen zum jeweiligen Stand des weiteren Verfahrens finden Sie auf dieser Internetseite.