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Stellungnahme der Residenzstadt Neustrelitz zu einem potentiellen Windvorranggebiet mit der Nr. 102

Nachdem ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren für den Bau von zwei Windenergieanlagen durch die Stadtwerke Neustrelitz GmbH bei den Behörden keine Genehmigung bekam, beschäftigt die Stadt Neustrelitz jetzt ein ganz anderes Verfahren. Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte befasst sich seit gut 10 Jahren mit der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungskonzeptes zur Windenergie. Diese ist im Außenbereich nur dann nicht uneingeschränkt privilegiert, wenn ihr in Raumordnungsplänen in entsprechenden Windeignungsgebieten substanziell Raum gegeben wird. Durch das Windenergiebedarfsflächengesetz wurde dies 2022 dahingehend konkretisiert, dass in einer ersten Stufe bis 2027 diese Gebiete mindestens 1,4 % der Regionsfläche umfassen müssen und der Regionale Planungsverband entsprechende Pläne liefern muss. Dafür wurden vom Land M-V bestimmte Ausschluss- und Abwägungskriterien, die die infrage kommenden Flächen eingrenzen, vorgegeben. Im Sommer dieses Jahres ist nach Aufgabe eines Greifvogelhorstes und längerer Beobachtung jetzt auch ein Windvorranggebiet auf einer Fläche im Nordosten der Stadt Neustrelitz in den Planentwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms zu Windenergiegebieten aufgenommen worden. Da der Planungsverband in seiner letzten Sitzung im September ein Beteiligungsverfahren gestartet hat, war durch die Stadt Neustrelitz jetzt eine Stellungnahme zu fertigen.

Diese ist im Entwurf dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau am 02.12.2025 in öffentlicher Sitzung vorgestellt und im Rahmen der Tagesordnung behandelt worden. Der wesentliche Inhalt des Entwurfs der Stellungnahme der Verwaltung waren dabei folgende drei Punkte:

- Vergrößerung des Abstandes zur Ortslage Wiesenthal von derzeit 800 m auf 1.000 m (Verkleinerung des Gebietes um etwa 11 ha, somit von derzeit 51 ha auf ca. 40 ha)

- Gutachterliche Prüfung der Betroffenheit des Denkmalbereiches „Altstadt und Schlossanlage Neustrelitz“ (eines von acht Denkmalen der Region mit der am höchsten bewerteten Raumwirksamkeitsstufe A, Lage des Vorranggebietes innerhalb des im „Fachbeitrag Denkmalschutz“ definierten Abstandes von 5 km)

- Betrachtung / Bewertung der Auswirkungen der Freisetzung von Stoffen im Betrieb von Windrädern auf die relevanten Schutzgüter, insbesondere Mikroplastik und PFAS

Im Rahmen der Beratung dieser Stellungnahmen hat der Ausschuss gebeten, eine zusätzliche Passage zur Berücksichtigung des Standorts des Rettungshubschraubers noch mit aufzunehmen.
Die um diesen Aspekt ergänzte Stellungnahme der Stadt wurde fristgerecht an die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes übersandt. Auch Bürgerinnen und Bürger konnten bis zum 12.12.2025 eine eigene Stellungnahme oder Positionierung abgeben. Derzeit ist vorgesehen, dass nach der Bearbeitung und Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes in ihrer Sitzung am 01.06.2026 im Rahmen dieses Verfahrens entscheidet und für 1,4 % der Gebietskulisse Windvorranggebiete ausweist. Geschieht dies nicht fristgerecht, oder wird der Flächenbeitrag von 1,4 % nicht erreicht, droht Wildwuchs, denn dann tritt die Privilegierung von Windkraft ohne planerische Steuerungsmöglichkeit im gesamten Verbands- und damit Kreisgebiet MSE ein. Den genauen Wortlaut unserer Stellungnahme und die Präsentation zur genannten Ausschusssitzung finden Sie in den beiden PDF-Dokumenten.