In Neustrelitz werden ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht
Zur Vorbereitung und Durchführung der verbundenen Wahlen (Europa-, Kreistags- und Stadtvertreterwahl) am 09.06.2024 in der Residenzstadt Neustrelitz können wahlberechtigte Bürger eine ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen übernehmen.
Im Bedarfsfalle beginnt der Einsatz ca. 7.15 Uhr und endet nach der Stimmenauszählung. Die Mitglieder der Wahlvorstände haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Darüber hinaus stellt die Gemeindewahlbehörde allen ehrenamtlichen Wahlhelfern am Wahltag eine Grundverpflegung sowie Getränke bereit. Es wird auf die Bestimmungen des § 12 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) hingewiesen. Bewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie deren Vertreter bei den Wahlen dürfen diese ehrenamtliche Tätigkeit gem. § 7 Abs. 3 LKWG M-V nicht ausüben.
Wer Interesse hat und weitere Informationen zur Arbeit in den Wahlvorständen wünscht, kann sich bis zum 16.02.2024 an die Gemeindewahlbehörde, Stadtverwaltung, Markt 1, telefonisch unter: 03981 4534-227 (Frau Anders), 03981 4534-220 (Frau Maciejewski) oder per E-Mail an organisation@neustrelitz.de wenden.
Zur Bildung der Wahlvorstände werden die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen unter Hinweis auf § 12 Abs. 2 des LKWG M-V aufgefordert, Wahlberechtigte des Wahlgebietes zur Bildung der Wahlvorstände bis zum 16.02.2024 bei der Wahlbehörde vorzuschlagen.